Wir machen das §57a Pickerl für:
- Motorräder aller Japanischen Hersteller und jeden Hubraums;
- Motorräder mit Beiwagen;
Die Prüfung umfaßt:
Die Kontrolle aller Bauteile die im Zusammenhang mit der Betriebs- und Verkehrssicherheit stehen, sowie die Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften nach dem KFG ( Kraftfahrgesetz ).
Natürlich besteht bei uns auch die Möglichkeit auftretende Mängel gleich von uns beheben zu lassen . ( z.B. Reifen doch unter Mindestprofiltiefe, Bremslicht hinten geht nicht, Siedepunkt der Bremsflüssigkeit zu gering,…..)
Für Terminanfragen, einfach anrufen unter 07229/72886 oder ein