Wir machen das §57a Pickerl für:

  • Motorräder aller Japanischen Hersteller und jeden Hubraums;
  • Motorräder mit Beiwagen;

Die Prüfung umfaßt:

Die Kontrolle aller Bauteile die im Zusammenhang mit der Betriebs- und Verkehrssicherheit stehen, sowie die Kontrolle zur Einhaltung der Vorschriften nach dem KFG ( Kraftfahrgesetz ).

Natürlich besteht bei uns auch die Möglichkeit auftretende Mängel gleich von uns beheben zu lassen . ( z.B. Reifen doch unter Mindestprofiltiefe, Bremslicht hinten geht nicht, Siedepunkt der Bremsflüssigkeit zu gering,…..)

Für Terminanfragen, einfach anrufen unter 07229/72886 oder ein

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